Info-Telefon anrufen! Fotobox direkt mieten!

Mietvertrag
der codiarts.® Harry Müller & Ben Peters GbR

MIETVERTRAG ÜBER EINE FOTOBOX / EINEN FOTOBOX-DRUCKER Zwischen www.fotobox.today (codiarts. ® Harry Müller und Ben Peters GbR, Am Technologiepark 3, 03099, Kolkwitz) – nachstehend als Vermieter bezeichnet und Onlineshop-Kunde (Name und Adresse lt. Kundendaten in der Online-Bestellung) – nachstehend als Mieter bezeichnet wird folgender Mietvertrag geschlossen:

§1 Mietgegenstand
Der Vermieter überlässt dem Mieter den Mietartikel (genaue Beschreibung lt. Onlineshop/Artikel/Beschreibung).

§2 Mietzeit
Die Mietdauer entspricht – sofern nicht anders vereinbart – 2 Tage. Der Mieter holt die Fotobox in der entsprechende Vermietstelle (z.B. in der Stadt Cottbus: Firma codiarts.®…) ab und bringt sie dorthin zurück. Die Abholung erfolgt laut Abholdatum in der Onlinebuchung. Die Rückgabe erfolgt laut Terminvereinbarung (bei Abholung der Fotobox mit dem Mitarbeiter der Vermietstelle).

§3 Mietgebühr
Für die Dauer der Mietzeit erhebt der Vermieter eine Gebühr lt. Preis des Mietartikels im Onlineshop. Die Mietgebühr ist bei Buchung sofort fällig. Falls der Mietartikel oder/und das dazu gehörende Zubehör in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben wird, werden neben der Mietgebühr zusätzlich der Betrag für Reparatur oder Ersatz der beschädigten oder verlorenen Teile berechnet. Preise der Einzelteile: (+ MwSt.) Totalverlust:Fotobox: 3.000,00€ | Stativ: 90,00€ | Tragetasche: 80,00€ | Fotobox-Drucker Mitsubishi D70 im Transportcase: 1.500,00€.

§4 Pflichten des Mieters
4.1 Der Mieter bestätigt, dass er den Mietgegenstand, gemäß der in der Artikelbeschreibung im Onlineshop, vollständig und mängelfrei übernommen hat, sobald er die Vermietstelle mit dem Mietartikel verlässt.
4.2 Der Mieter ist verpflichtet, die Fotobox vor unsachgemäßer Behandlung zu schützen. Die Aufstellung ist ausschließlich in trockenen Innenräumen gestattet. Die Anbringung von Fremdmaterial am Eigentum von codiarts.® (insbesondere durch Beklebung) ist nicht gestattet.
4.3 Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietdauer eintretende Schäden an dem Mietgegenstand dem Vermieter anzuzeigen und zu ersetzen. Dies gilt auch für Schäden, welche von Dritten verursacht oder verschuldet werden. Der Vermieter tritt schon hier parallele Schadenersatzansprüche gegen dritte Schädiger an den Mieter ab.
4.4 Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet. §4 Haftung Falls der Mietgegenstand oder/und das dazu gehörende Zubehör in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben wird/werden, werden neben der Mietgebühr zusätzlich der Betrag für Reinigungskosten, Reparatur oder Ersatz der beschädigten oder verlorenen Teile berechnet. In diesem Fall ist dem Mieter der Nachweis gestattet, dass die Kosten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ausgefallen sind. Es wird dem Mieter empfohlen, bestehende Haftpflichtversicherungen auf die Deckung von Schäden an gemieteten Objekten zu überprüfen und ggf. eine Versicherung über die Mietdauer abzuschließen!

§5 Übergabe und Rückgabe
5.1 Bei der Übergabe des Mietgegenstandes soll eine Material- und Funktionskontrolle durchgeführt werden. Anhand der im Onlineshop einzusehenden Zubehörliste sind Vollständigkeit und gegebenenfalls Zustand des Gegenstandes und seines Zubehörs zu kontrollieren und zu bestätigen.  Sobald der Mieter die Vermietstelle mit dem Mietartikel verlässt, gilt die Material- und Funktionskontrolle sowie die Vollständigkeit des Zubehörs als bestätigt. Der Mieter kann auf die Materialkontrolle verzichten. Der Vermieter bleibt dann berechtigt, den aktuellen Bestand nach seinem Wissen festzulegen. Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über.
5.2 Bei der Rückgabe des Gegenstandes soll eine Material- und Funktionskontrolle durchgeführt werden. Anhand der im Onlineshop einzusehenden Zubehörliste sind Vollständigkeit und gegebenenfalls Zustand des Gegenstandes und seines Zubehörs zu kontrollieren und zu bestätigen. Sollte der Mieter bei der Rückgabe auf die Materialkontrolle verzichten, so gilt der Vermieter als alleinige Kontrollperson. Er ist in diesem Fall berechtigt, Fehlbestände festzustellen und den Zustand des Gegenstandes und seines Zubehörs nach seinem Ermessen verbindlich zu beurteilen. Dieser Mietvertrag gilt als geschlossen, sobald der Mieter den Mietartikel kostenpflichtig im Onlineshop bestellt, (oder eine Bestellung in der Vermietstelle in Auftrag gibt).

zurück